Skip to main content

Neue Sanktionsregelungen im SGB II seit dem 28.03.2024 in Kraft


30. Apr. 2024 |

Der Bundesrat hat am 22. März 2024 das zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt. Damit wurden u.a. beim Bürgergeld die 100 % Sanktionen im Fall einer willentlichen Weigerung eine zumutbare Arbeit anzunehmen, wiedereingeführt und die Abschaffung des Bürgergeldbonus beschlossen. Jobcenter sollen Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern (§ 31a Abs. 7 SGB II). Zudem ist der Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen, wieder abgeschafft werden. Weitere Infos: Thome Newsletter 10/2024, Bundesrat kompakt