Inflationsausgleichs-Zahlung für Betreuer*innen und Betreuungsvereine
Betreuer*innen und Betreuungsvereine erhalten eine Ausgleichszahlung. Die Leistung soll die Belastungen abfedern, welche durch die inflationsbedingt gestiegenen Kosten in den Bereichen Personal, Mobilität sowie Miet- und Sachkosten entstanden sind. Dadurch soll eine drohende Aufgabe der Tätigkeit durch Vereine, aber auch durch selbständige Betreuer*innen und in der Folge einen potentiellen Betreuermangel entgegengewirkt werden. Die zeitlich begrenzt wirkende Sonderzahlung soll sich der Höhe nach am Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023 orientieren. Die den Ländern durch die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung entstehenden Kosten werden durch eine Anhebung der Gerichtsgebühren für Dauerbetreuungen und Dauerpflegschaften kompensiert. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz am 17.11.2023 verabschiedet.