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EU beschließt Rechtsanspruch auf Schuldnerberatungsdienste – Neue Verbraucherkreditrichtlinie muss bis 2025 in nationales Recht umgesetzt werden


28. Nov. 2023 |

Die neue Richtlinie über Verbraucherkreditverträge der Europäischen Union ist am 19.11.2023 in Kraft getreten. Die Richtlinie enthält auch Regelungen zur Sicherstellung von unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten für alle Verbraucher*innen, „die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten“ (Artikel 36). Mit der Erweiterung auf den Begriff Verbraucher wird einem offenen Zugang zur Schuldnerberatung für alle der Weg geebnet. Zudem werden mit der Richtlinie die Kreditgeber verpflichtet, bei Zahlungsrückständen „angemessene Nachsicht walten zu lassen, bevor Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden.“ Die Maßnahmen müssen auch „den individuellen Umständen des Verbrauchers Rechnung tragen.“ Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, bis zum 20.11.2025 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und müssen diese ab dem 20.11.2026 anwenden.
Zu weiteren Regelungen der Richtlinie für von Ver- oder Überschuldung betroffenen Menschen siehe die September-Ausgabe des NRW Infodienst Schuldnerberatung (in dem PDF-Dokument auf Seite 4). Die Richtlinie ist im Amtsblatt der EU am 30.10.2023 veröffentlicht.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202302225