Skip to main content

SG Hamburg: Anspruch auf unverschlüsselte Bescheid-Zustellung per E-Mail


19. Okt. 2023 |

Ein Blinder hat Anspruch auf Übersendung der vom Grundsicherungsträger ihm gegenüber erlassenen Bescheide sowie entsprechender Formulare und Vordrucke in barrierefreier Form, d. h. als PDF-Dokumente durch unverschlüsselte E-Mail. Hat der Behinderte das ihm zustehende Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass er die elektronische Übersendung entsprechender Dokumente als PDF-Datei begehrt, so ist der Leistungsträger hieran gebunden.

Hamburg – § 39 AS 571/23 | SG Hamburg 39. Kammer | Urteil | Anspruch des Blinden auf Übermittlung von Sozialdaten durch den Grundsicherungsträger per Post bzw. … (landesrecht-hamburg.de)