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OLG München: Inflationsausgleich und Energiepauschale kein anrechenbares Einkommen


19. Okt. 2023 |

Das OLG München hat hier zur Frage der Prozesskostenbewilligung entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie und die Energiepreispauschale keine anrechenbaren Einkommensbestandteile nach § 115 ZPO darstellen. Denn diese Leistungen dienten der Entlastung angesichts steigender Preise und müssten bei der Berechnung von Grundsicherungsleistung des Bürgergeldes nach § 1 Nr. 7 Bürgergeld-V unberücksichtigt bleiben. OLG München, Beschluss vom 13.7.2023 – 16 WF 617/23 e