Energiearmut hat laut Analyse des SVRV trotz Preisbremsen zugenommen
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) hat die Belastungen der Haushalte durch steigende Energiekosten untersucht. Danach sind die Energiekosten seit Beginn der Energiekrise bis Juni 2023 um durchschnittlich 52 Euro monatlich und damit um ein Drittel gestiegen. Im ärmsten Einkommensquintil sind die Energiekosten mit 45 Euro fast so stark angestiegen wie in den beiden reichsten Quintilen mit je 50 Euro – und das, obwohl die einkommensstärksten Haushalte in deutlich größeren Wohnungen leben. Die Wohnsituation unterer Einkommensgruppen „führte insgesamt zu einer überproportionalen Belastung“, schreibt der SVRV. Im Juni 2023 seien diese deutlich stärker von einer finanziellen Überlastung durch Energiekosten bedroht gewesen als vor der Energiekrise. „Damit hat auch deren Energiearmutsrisiko zugenommen“. So ist der Anteil der von Energiekosten überlasteten Haushalte, das heißt derjenigen, die dafür mehr als 10 Prozent des Nettoeinkommens aufwenden müssen, von März 2022 bis Juni 2023 von 26 Prozent auf 43 Prozent angestiegen. In den Jahren 2016 bis 2020 lag dieser Wert noch bei durchschnittlich 16 Prozent.
Der SVRV empfiehlt unter anderem, Energiearmut genauer in den Blick zu nehmen und die Preisbremsen bis Ende April 2024 zu verlängern. Das BMUV schließt sich dem an und möchte zudem, dass „die Regelungen zum Schutz vor Energiesperren dauerhaft gelten und ganz entfristet werden.“
Meldung des BMUV vom 09.10.2023; Policy Brief „Folgen der Energiekrise“