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Entkriminalisierung des Schwarzfahrens


07. Sep. 2023 |

Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, den 19. Juni 2023 hat sich die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen dafür ausgesprochen, die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein (Schwarzfahren) nicht mehr als Straftat nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) zu ahnden. Um dem Problem zu begegnen, dass häufig arme und hilfsbedürftige Menschen und Obdachlose, die sich weder die Fahrkarte noch eine Strafzahlung für Schwarzfahren leisten können, von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens betroffen sind, plädierten mehrere Sachverständige für die Senkung der Fahrpreise und die Schaffung eines kostenfreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Kurzmeldung hib 457/2023 – Streichung des Schwarzfahrens aus dem Strafrecht
Deutscher Bundestag: Anhörung – Streichung des Schwarzfahrens aus dem Strafrecht
Drucksache 20/2081 – Gesetzentwurf