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BSG: Bildungs- und Teilhabeleistung für Veranstaltungen auf dem Schulgelände


27. Apr. 2023 |

Für eine von der Schule organisierte und verantwortete Zirkusprojektwoche besteht ein Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistung, auch wenn die Veranstaltung auf dem Schulgelände stattfindet. (Leitsatz der Redaktion)

Sachverhalt: Für die Teilnahme an einer von der Schule organisierte Zirkusprojektwoche hat die Schülerin einen Eigenbeitrag von 10 Euro zu zahlen. Die Veranstaltung findet auf dem Schulgelände statt.
Das Jobcenter lehnt den Antrag auf Übernahme dieser Kosten ab.

Begründung des BSG: Die Schülerin hat einen Anspruch auf die Erstattung der von ihr vorausgeleisteten 10 Euro. Es liege ein Fall der berechtigten Selbsthilfe im Sinn des 
§ 30 Absatz 1 SGB II vor, da sie den Antrag auf Kostenübernahme zuvor rechtzeitig gestellt habe.
Bei der Zirkusprojektwoche handele es sich auch um einen Bedarf im Sinne des § 28 Absatz 2 Nr. 1 SGB II, auf dessen Deckung ein Rechtsanspruch bestehe. Nach dieser Vorschrift werden bei Schüler*innen die tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge anerkannt. Über den Wortlaut hinaus sei es Sinn und Zweck der Vorschrift, „eine gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Bildung zu bewirken – gerade in der Schule“. Daher mache es „keinen Unterschied, ob die Veranstaltung, für die eine Leistung nach § 28 Absatz 2 SGB II begehrt wird, außerhalb des Schulgeländes oder auf diesem stattfindet, wenn sie als dem ´Lernen an einem anderen Ort` vergleichbar zu bewerten ist“. BSG, Urteil vom 08.03.2023 – B 7 AS 9/22 R