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BAG: Zur Verjährung der Ansprüche auf Urlaubsabgeltung


26. Jan. 2023 |

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat damit die Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgrund der Vorabentscheidung vom 22.09.2022 (EuGH – C-120/21) umgesetzt.
BAG, Urteil vom 20.12.2022 – 9 AZR 266/20; Vorinstanz: LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2020 –
10 Sa 180/19 – Quelle:Pressemitteilung des BAG vom 20.12.2022