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Zum Pfändungsschutz für die Energiepreispauschale für Erwerbstätige


Mit der Lohnabrechnung im September 2022 wurde eine Energiekostenpauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro brutto an alle Personen ausgezahlt, die zum 1. September 2022 in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen (§§ 112 ff. EstG). Auch für geringfügig Beschäftigte erfolgte die Auszahlung. Der für die Praxis hilfreiche Artikel zu Fragen der Pfändbarkeit von Prof. Grote unter dem Titel: „Insolvenzbeschlag und Pfändbarkeit der Energiepreispauschale – Praxiskonstellationen und Bescheinigungsfähigkeit“ ist nun auch in der September 2022 Ausgabe der BAG-SB Informationen, Seite 246 bis Seite 259, veröffentlicht. Siehe zusammenfassend:
www.fbsb-nrw.de