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Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen besiegelt Fahrtplan der neuen Landesregierung


06. Sep. 2022 |

Die 148 Seiten lange Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen fixiert die Arbeitsplanung der neuen Landesregierung zwischen CDU und Grünen. Die Parteien führen unter dem Titel Soziales Maßnahmen gegen Armutslagen insgesamt aus: „Noch in diesem Jahr soll gemeinsam mit zahlreichen Akteuren auf einer großen Konferenz die Erarbeitung eines „Aktionsplans gegen Armut“ begonnen werden. Daraus soll die Struktur einer Landesarmutskonferenz hervorgehen, die regelmäßig konkrete Handlungskonzepte für Armutsbereiche erarbeitet, auch auf Basis der Armuts- und Reichtumsberichte.“ (Zeile 5128- 5131) Es wird spannend zu sehen, inwieweit die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in diesen Prozess einbezogen wird.

Bezogen auf die Bekämpfung von Armutslagen legen die Koalitionsparteien einen Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche und kündigen unter Einbindung von Verbänden, Gewerkschaften, Kommunen und Kindern/Jugendlichen ein ressortsübergreifendes Aktionsprogramm „Pakt gegen Kinderarmut“ an. (vgl. Zeile 2465- 2471) Es wird auch auf vorhandene Maßnahmen verwiesen: „Die kommunalen
Präventionsketten werden wir stärken. Durch die Verzahnung bestehender Programme zur Bekämpfung der Armut in Nordrhein-Westfalen wie z. B „Kinderstark“ und „Zusammen im Quartier“ werden wir gezielter Kommunen und ihre Strukturen unterstützen.“ (Zeile2497-2500

Die Koalitionsvereinbarung führt die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung an zwei Stellen explizit auf: Unter dem Titel Verbraucherschutz steht „Wir wollen Verbraucherschutzland Nummer eins sein. Wir werden das Netz der Beratungsstellen der „Verbraucherzentrale NRW“ flächendeckend ausweiten. Das Angebot der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung werden wir ausbauen und den Kreis der Zugangsberechtigten erweitern. Zusätzlich werden wir die Zusammenlegung der Schuldner- und der Insolvenzberatung zeitnah organisieren.“ (Zeilen 1623 – 1627). Im dann folgenden Absatz sprechen sich die Koalitionäre für die Notwendigkeit des digitalen Ausbaus und der Unterstützung der Verbraucherzentralen, insbesondere für die Energieberatung aus. (Zeile 1629-1635)

Interessant ist die Verortung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung im Bereich des Verbraucherschutzes und nicht als soziales Beratungsangebot im Kontext Familie. Die ministerielle Zuständigkeit hat sich entgegen dieser Einordnung nicht verändert, sondern ist im Familienministerium verblieben. Bedauerlich ist, dass die Freie Wohlfahrtspflege als großer Player in diesem sozialen Feld keine Erwähnung findet.
Ein weiterer Hinweis auf die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung findet sich unter der Überschrift: Kinder- und Jugendarmut bekämpfen. Beratung wird als zentraler Baustein zur Vermeidung und Bewältigung der Kinder- und Jugendarmut genannt. Dabei wird erklärt „Die Schuldner- und Insolvenzberatung werden wir weiter stärken und zusammenführen.“ (Zeilen 2.475 – 2.476).
Die Initiative zur Bekämpfung der Armut und der Stärkung von Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ist ein positives Signal. Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ist jedoch weit mehr als ein Angebot gegen Kinder- und Jugendarmut, sondern Teil der Armutsprävention für alle Bevölkerungsteile in NRW.

Fazit: Mit den Aussagen zur Zusammenführung der kommunal finanzierten Schuldnerberatung und der landesfinanzierten Verbraucherinsolvenzberatung wird dies immer wahrscheinlicher. Erfreulich ist die beabsichtigte Erweiterung des Kreises der Zugangsberechtigten, denn diese unterstreicht die Forderung nach einem Recht auf Schuldnerberatung für alle überschuldeten und von Überschuldung bedrohter Menschen. Es wird spannend, wie sich die konkrete Ausgestaltung entwickelt.

Zukunftsvertrag für Nordhrein-Westfalen – Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen 2022