Nach Erlass der Durchführungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen kann der einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger*innen im Monat August ausgezahlt werden.Pressemitteilung Landesregierung vom 11.08.2022, zum Pfändungsschutz: www.fbsb-nrw.de