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Heizkostenzuschuss bei Wohngeldbezug wird im August ausgezahlt


06. Sep. 2022 |

Nach Erlass der Durchführungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen kann der einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger*innen im Monat August ausgezahlt werden.Pressemitteilung Landesregierung vom 11.08.2022, zum Pfändungsschutz: www.fbsb-nrw.de