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Entlastungspaket der Bundesregierung für gestiegene Energie- und Lebenshaltungskosten


Am 04.09.2022 hat die Bundesregierung das 3. Entlastungspaket vorgestellt. Zur Umsetzung ist noch ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Es wurden auch noch nicht zu allen Punkten konkrete Werte genannt.
Wesentliche Entscheidungen für die Beratungspraxis:

  • Rentner/-innen sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Auszahlung über die Deutsche Rentenversicherung.
  • Studierende und Fachschüler/-innen sollen einmalig 200 Euro erhalten.
  • Erhöhung des SGB II/XII-Regelsatzes von derzeit 449 € auf dann 502 € zum 01.01.2023.
  • Kindergeld-Erhöhung von 18 € für das 1. und 2. Kind zum 01.01.2023 für die Jahre 2023 und 2024. (Im Nachgang zum Koalitionsbeschluss wrude darüber hinaus entschieden, dass die Erhöhung des Kindergeldes auch für das dritte Kind gelten soll. DAs heißt, dass es für das erste, zweite und dritte Kind je 237 Euro monatlich geben wird, das sind 12 € mehr für das dritte Kind.)
  • Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde zum 01.07.2022 auf 229 Euro monatlich je Kind angehoben. Dieser Höchstbetrag des Kinderzuschlages wird ab 01.01.2023 nun nochmals auf 250 Euro monatlich angehoben. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.
  • Wohngeldreform zum 01.01.2023: Ausweitung des Kreises der Berechtigten. Wohngeldberechtigte sollen für den Heizzeitraum 09/2022 bis 12/2022 einen zusätzlichen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten. Für eine Person sind 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro geplant. Ab 01.01.2023 sollen diese Beträge „dauerhaft integriert“ werden.
  • Strompreisdeckel für Basisverbrauch: Für einen (noch nicht genannten) Basisverbrauch an Strom soll es einen gedeckelten günstigen Preis geben. Für zusätzlichen Verbrauch über diesen Basisverbrauch hinaus ist der Preis dann nicht begrenzt. Dieser Deckel soll auch unter bestimmten Bedingungen für kleine und mittlere Unternehmen gelten.
  • Neues bundesweites Nahverkehrsticket: Es soll ein „preislich attraktives Ticket“ im Rahmen von 49 bis 69 € pro Monat geschaffen werden, das dann bundesweit gilt.
  • Für Midi-Jobs soll ab 01.01.2023 die Grenze, ab der Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen, auf 2000 Euro angehoben werden. Midi-Jobs sind Jobs mit einer Bezahlung zwischen derzeit 450 € (Minijob) und 1.300 €. Die Beträge ändern sich ohnehin schon zum 01.10.2022: 520 € bis dann 1.600 € und nun ab 01.01.2023 auf 520 € bis 2.000 €.
  • Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30.09.2022 hinaus verlängert. 
  • Mietrechtlich sollen Änderungen ergriffen werden, die Strom- und Gassperren verhindern sollen.

Quellen und weitere Infos: Berlin-hilft, Bundesregierung PM, finanztip