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Kostenfreie elektronische Meldebescheinigung


24. Mai 2022 |

Der Nachweis aktueller Meldedaten kann in der Beratung nützlich sein, zum Beispiel für die Ausstellung der P-Konto-Bescheinigung. Seit dem 01.05.2022 können Bürger*innen neben einer schriftlichen auch eine elektronische Meldebescheinigung beanspruchen, § 18 Bundesmeldegesetz (BMG). 
Soweit beantragt, werden dabei auch die Haushaltsangehörigen aufgeführt. Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt (§ 18 Absatz 3 BMG; zur Kostenfreiheit im Übrigen: BT-Drucksache 19/22774,S.28). In dem neu eingefügten § 18a BMB ist zudem geregelt, dass die Meldebehörde der betroffenen Person auf deren Antrag diese Meldedaten zum Zweck der Weiterleitung
in einer elektronischen Verwaltungsleistung nach dem Onlinezugangsgesetz im Wege des automatisierten Abrufs bereitstellt. Diese Leistung ist ebenfalls gebührenfrei. 
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes