Ende des Kündigungsschutzes für Mieter*innen zum 30.06.2022
Der Kündigungsschutz aus dem Gesetz zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht läuft Ende Juni 2022 aus. Das Recht, Mietverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, wurde für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt. Die Regelung war auf rückständige Miet- und Pachtzahlungen begrenzt, die im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 fällig wurden. Wenn die Mieter*innen die Zahlungsrückstände auch nach dem 30. Juni 2022 noch nicht beglichen haben, kann ihnen wieder gekündigt werden. Info-Seite des BMJ