Finanzierung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in NRW – Anfrage im Landtag
Der SPD Abgeordnete Frank Börner hinterfragt mit der Drs. 17/16084 die Steuerung der Fördermittel für das Jahr 2022. Er spricht sich für das Angebot einer kostenlosen Schuldner-und Insolvenzberatung aus und bekräftigt die Ausbaubemühungen des Landes, bezweifelt aber, dass mit dem angegebenen Kostenrahmen eine auskömmliche Finanzierung der Beratungsstellen sozialer Träger gegeben sei. Die Landesregierung erklärt hierzu, dass „die Höhe der Förderung der einzelnen Stellen … im Kontext der Zusammenlegung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenz zu prüfen sein“ wird und der aktuelle Focus in dem Ausbau lag. Weiter bezieht die Landesregierung Stellung zu der Zeitschiene bei der Richtlinienänderung und stellt klar, dass die Abläufe und inhaltlichen Änderungen frühzeitig kommuniziert worden seien. Im Hinblick auf die Verbraucherinsolvenzberatung erklärt die Landesregierung, dass ein kostenfreier Zugang nur mit einer erheblichen Erhöhung der Landesförderung ab 2022 möglich sei. Weitere Schritte zur Verbesserung des Angebots von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung werden im Rahmen einer möglichen Zusammenlegung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Aussicht gestellt.
Antwort der Landesregierung vom 14.01.2022