Der Nachweis des sozialhilferechtlichen Existenzminimums kann im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungen und Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen eine wichtige Rolle spielen. Dieter Zimmermann hat die Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII aktualisiert. Hinweise und Bescheinigungen „sozialrechtliches Existenzminimums“ mit Stand 01.01.2022