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Praxishinweis Insolvenzantrag: Zusatzerklärung für verheiratete Schuldner*innen


20. Dez. 2021 |

Im Infodienst-Schuldnerberatung.de ist ein ausführlicher Bericht zu der inzwischen wohl ständigen Praxis der Insolvenzgerichte, bei einem Stundungsantrag die Zusatzerklärung für verheiratete oder getrennt lebende Schuldner*innen anzufordern. Infodienst Schuldnerberatung.de

Zusatzerklärung für verheiratete und getrennt lebende Schuldner*innen