Kreditverträge laut EuGH-Urteil mangels unklarer Vertragsklauseln rechtswidrig
„EU-Gericht erklärt Millionen Kreditverträge für rechtswidrig“ – so bewertet Focus-Online die mögliche Rechtswidrigkeit vieler Verbraucherdarlehensverträge in Deutschland aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09.09.2021. Das EU-Gericht bemängelte missverständliche Vertragsklauseln am Beispiel einzelner Verträge unter anderen der VW-Bank. Dazu gehörten genaue Prozentsätze bei Verzugszinsen oder die Berechnungsmethode zu einer Vorfälligkeitsentschädigung. Seien die Klauseln in einem Vertrag nicht klar und verständlich formuliert, könnten die Verbraucher*innen den Vertrag widerrufen – und das auch noch nach Jahren. In diesem Fall müssten die Schuldner*innen ihre Restschulden nicht mehr tilgen und hätten sogar Anspruch auf Rückzahlung ihrer Anzahlung und aller bereits gezahlten Monatsraten. In einer Beschlussempfehlung der zuständigen Bundesratsausschüsse zu dem Entwurf einer neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie findet sich dazu passend in Ziffer 33 der Vorschlag, dass „Widerrufsrechte nach einem Jahr und 14 Tagen … erlöschen“ können sollten. (Siehe auch den Artikel EU will offenen Zugang zur Schuldnerberatung.)
focus.de vom 09.09.2021; auch faz.net vom 09.09.2021; tagesschau.de vom 09.09.2021 u.v.a.