EU will offenen Zugang zur Schuldnerberatung – neue Verbraucherkreditrichtlinie geplant
Die EU Kommission plant eine Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie. Damit soll auf die Digitalisierung des Kreditmarkts, neue Kreditformen und auch auf die Auswirkungen der Corona Pandemie reagiert werden. Ziel ist nicht nur ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts für Verbraucherkredite, sondern auch die Gewährleistung eines einheitlich hohen Verbraucherschutzniveaus. Vorgesehen ist u.a. die Verpflichtung, insbesondere in Bezug auf Verbraucherkreditverträge Maßnahmen zur Vermittlung von Finanzwissen einzuführen und damit die finanzielle Allgemeinbildung der Verbraucher*innen zu verbessern (Art. 34). In Fällen von Zahlungsverzug sollen Kreditgeber*innen verpflichtet werden, vor der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen „angemessene Nachsicht walten zu lassen“ (Art 35). Zudem sollen überschuldete Verbraucher*innen an Schuldnerberatungsdienste verwiesen werden, bevor ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird. Hierfür müssen die Mitgliedstaaten zukünftig sicherstellen, dass „den Verbrauchern Schuldenberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden.“ (Artikel 36).
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkredite