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Corona-Arbeitsschutzverordnung: Änderungen zum 1. Juli 2021


Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert und angepasst. So wird es ab 1. Juli keine Homeoffice-Pflicht mehr geben. Allerdings können Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten freiwillig das Arbeiten im Home-Office ermöglichen. Bestehen bleiben jedoch die Verpflichtung zum Testangebot sowie die AHA+L-Regel. Dazu sieht die Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 10.07.2021 weitere neue Regeln vor. Quellen und weitere Informationen:

PM Bundesregierung; PM BMAS; MAGS NRW