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BSG: Kein Anspruch auf Schulcomputer nach der bis Ende 2020 geltenden Rechtslage


21. Juni 2021 |

Das BSG hat den Anspruch auf digitale Endgeräte nach § 21 Abs. 6 SGB II verneint. Diese seien ein einmaliger und kein laufender Bedarf, so das BSG in seiner Entscheidung und begründet dies damit, dass es bis Ende 2020 keine Rechtsgrundlage für einen einmaligen Bedarf gegeben habe.
Siehe zu den Folgen dieser Entscheidung: Thome-Newsletter 19/21

BSG, Urteil vom 12.05.2021 – B 4 AS 88/20 R