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Überschuldung im Entwurf des 6. Armuts- und Reichtumsberichts


27. Apr. 2021 |

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt es, dass im vorliegenden Entwurf zum sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung das Thema Verschuldung und Überschuldung wieder in eigenen Abschnitten Berücksichtigung findet. Überschuldung beinhaltet wesentlich mehr als nicht mehr bezahlbare Zahlungsverpflichtungen. Die Auswirkungen sind sowohl für die Betroffenen als auch für Angehörige/Familien erheblich. Die AG SBV unterstützt und bekräftigt daher die Feststellung, dass ein „Bedarf an individualisierter, lebensweltorientierter Schuldnerberatung“ besteht. Erforderlich ist deshalb ein gesetzlicher Anspruch auf Zugang zur Schuldnerberatung für alle Ratsuchenden, wie ihn die AG SBV bereits seit längerem fordert. Dieser Zugang könnte in einem neuen § 68a SGB XII „Hilfe bei Überschuldung“ verankert werden.

Kommentierung der AG SBV zum sechsten Armuts- und Reichtumsbericht