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Update Verbraucherinsolvenz – Die Verfahrenskosten steigen


25. Feb. 2021 |

Das Insolvenzverfahren wird teurer. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) wurde auch die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) mit Wirkung zum 01.01.2021 geändert. Die Mindestvergütung der Insolvenzverwalter*innen erhöht sich auf 1.400 € (§ 2 Abs. 2, S. 1 InsVV neu), kann aber in IK Verfahren auf 1.120 € (§ 13 InsVV neu) reduziert werden. Die Mindestvergütung der Treuhänder*innen wird auf 140 € erhöht (§ 14 Abs. 3 S. 1 InsVV neu).

Überblick über alle wesentlichen Änderungen