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Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens – Anmerkungen – neue Fassung vom 10.02.2021


18. Feb. 2021 |

Der Bundestag hat am 17.12.2020 (endlich) das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in 2. und 3. Lesung beraten und verabschiedet.

Anmerkungen – Neue Fassung vom 10.02.2021