Skip to main content

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert bis zum 31.03.2021


Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2021 verlängert. Die dafür erforderliche gesetzliche Regelung ist vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Pressemitteilungen des BMAS vom 06.11.2020