Skip to main content

BVerfG: Aussetzung einer Zwangsräumung bei akuter Suizidgefahr


24. Nov. 2020 |

In einem Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Folgenabwägung die Vollstreckung aus einem Urteil des AG Düren vom 18.04.2019 (42 C 315/18) einstweilen ausgesetzt. In dem konkreten Fall könne, wie ein durch das Landgericht Aachen eingeholtes psychiatrisches Gutachten zeige, die Zwangsräumung zu schwerwiegenden Folgen für Leben und Gesundheit des Schuldners führen. Eine freiheitsentziehende Unterbringung sei für diesen keine Lösungsoption. Eine derartige Zwangsmaßnahme könne das Suizidbestreben eher verstärken. Daher sei bei Durchführung der Räumungsvollstreckung eine akute Suizidgefahr für den Schuldner jedenfalls nicht auszuschließen. Demgegenüber wiegen die Nachteile des Vermieters durch die weitere Verzögerung der Räumung weniger schwer, auch wenn der Schuldner in dieser Zeit keine oder keine ausreichende Nutzungsentschädigung zahlen sollte.

BVerfG, Beschluss vom 15.10.2020 – 2 BvR 1786/20