Das Pfändungsschutz- und das Basiskonto in der Schuldner- und Insolvenzberatung
Das Pfändungsschutz- wie auch das Basiskonto spielen in vielen Fallkonstellationen im Rahmen der Beratung überschuldeter Verbraucher*innen eine Rolle. Wird ein Konto gepfändet, ist das Einkommen gefährdet, sofern keine fristgemäße Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt und ggfls. unterhaltsberechtigte Personen mittels einer P-Konto-Bescheinigung oder eines gerichtlichen Be-schlusses berücksichtigt werden. Nur, wenn auf diese Weise der Freibetrag somit erhöht werden kann, ist das Einkommen auf dem P-Konto gesichert.
Im Beratungsalltag müssen Berater*innen, die P-Konto-Bescheinigungen ausstellen, wissen, welche Beträge freigegeben werden können und welche unterhaltsberechtigten Personen bescheinigt werden dürfen. Die Veranstaltung liefert eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen des P-Kontos und stellt die Funktionsweise des P-Kontos wie Freibeträge und Leistungsumfang vor. Grundlagen zur P-Konto-Bescheinigung werden vermittelt. Die Teilnehmer*innen erhalten Informationen zum Vollstre-ckungsschutz durch das Vollstreckungsgericht und zum P-Konto in der Insolvenz. Die rechtlichen Grundlagen des Basiskontos werden vorgestellt, sowie die Funktionsweise des Basiskontos wie Frei-beträge und Leistungsumfang.
Termin: 10.11.2020
Ort: Essen, ggf. online
Kosten: Nicht-Mitglieder: 120,- Euro; Mitglieder des Ev. Fachverbandes RLW:100, Euro
Veranstalter: Ev. Fachverband Schuldnerberatung RWL