Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es keine belastbaren Zahlen über die Gesamtauszahlungen der CoronaSoforthilfen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Ein Abschlussbericht soll bis spätestens 31. März 2021 vorgelegt werden und über die Bewilligungen, Ablehnungen, Auszahlungen und Rückforderungen der Hilfsgelder informieren. Getätigte Zahlungen werden von den Ländern stichprobenartig und verdachtsabhängig geprüft. Bei Verstößen werde der Bewilligungsbescheid aufgehoben und der Begünstigte aufgefordert, die gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen. Die Soforthilfen für Soloselbstständige und kleine Unternehmen werden durch Verwaltungsakte bewilligt, sodass bei Streitigkeiten der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Das schreibt die Bundesregierung in einer weiteren Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Sofern zurückgeforderte Leistungen nicht gezahlt werden, liege es an den Ländern, entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 608, 15.06.2020
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19712))
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19309)