Skip to main content

BGH: Kürzung der Mindestvergütung für Insolvenzverwalter


25. Mai 2020 |

Mit Beschluss vom 12.03.2020 hat der BGH festgestellt, dass im Verbraucherinsolvenzverfahren auch die Mindestvergütung des § 13 InsVV ausnahmsweise um einen Abschlag nach § 3 Abs. 2 Buchst. e InsVV gekürzt werden kann, wenn u.a. wegen der Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse und der geringen Anzahl der Gläubiger oder der geringen Höhe der Verbindlichkeiten der durchschnittliche Aufwand eines massearmen Verfahrens beträchtlich unterschritten wird und sich ohne die zusätzliche Kürzung eine unangemessene hohe Vergütung ergäbe.

BGH, Beschluss vom 12.3.2020 – IX ZB 33/18