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Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen über 2020 hinaus in NRW erhalten!


Der Bedarf nach unabhängiger sozialrechtlicher, existenzsichernder Beratung von arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten oder prekär bzw. ausbeuterisch beschäftigten Menschen besteht unverändert bzw. wächst bedingt durch die Coronakrise. Ein Aufbau von spezifischen Beratungsstrukturen gegen ausbeuterische Beschäftigung darf daher keinesfalls zu einer Verdrängung der bisherigen Ratsuchenden und Besucher*innen in Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen führen. Deswegen unterstützt die LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW den Beschlussvorschlag im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Arbeitsschutz zur Bekämpfung der ausbeuterischen Beschäftigung auszubauen.

Stellungnahme der LAG FW NRW vom 21.04.2020