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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019: Fristverlängerung bis zum 31.05.2020


31. März 2020 |

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, wird die Frist zur Abgabe des Tätigkeitsberichtes für die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen für das Jahr 2019 bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Quelle: Rundmail der Bezirksregierung Düsseldorf vom 27.03.2020