OVG Münster: Anerkennung in anderem Bundesland berechtigt nicht zur Beratung in NRW
21. Nov. 2019 | Gerichtsentscheidungen
Eine von den hamburgischen Behörden als „geeignete Stelle“ zur Schuldnerberatung nach der Insolvenzordnung anerkannte Stelle benötigt für ihre Schuldnerberatungsstellen in Köln, Bonn und Unna eine gesonderte Anerkennung in Nordrhein-Westfalen. Sie darf ihre Beratungsstellen auch nicht vorläufig ohne diese Anerkennung weiterführen. Dies hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit unanfechtbarem Beschluss vom 30. Oktober 2019 entschieden.
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/53_191031/index.php