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EU-Restrukturierungsrichtlinie – Restschuldbefreiung nach 3 Jahren


18. Juli 2019 |

Die EU-Richtlinie zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren wurde am 26.06.2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie sieht vor, dass zukünftig nach drei Jahren Restschuldbefreiung erlangt werden kann.
Gegenstand der Richtlinie sind zwar Unternehmer, es kann allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen davon ausgegangen werden, dass die Regelungen zur Umsetzung in nationales Recht auch für Verbraucher*innen gelten werden. In den Erwägungsgründen wird dies den Mitgliedsstaaten ausdrücklich empfohlen.
Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt, d.h. am 16.07.2019 in Kraft. Ab diesem Datum bleibt der Bundesregierung zwei Jahre Zeit, die deutsche Insolvenzordnung entsprechend zu ändern. Zur Richtlinie:

https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/1023/oj?locale=de