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Neue Pfändungstabelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht


22. Mai 2019 |

Zum 01.07.2019 erfolgt eine Anpassung der Pfändungstabelle nach § 850c Absatz 2 Satz 2 ZPO.  https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html Die entsprechende Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung des Bundesjustizministeriums wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I vom 11.04.2019, 443ff.). Demnach steigt der unpfändbare Eingangsbetrag der Pfändungstabelle von bisher 1.139,99 € auf 1.179,99 €. In Bezug auf die Freibeträge von Pfändungsschutzkonten ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass die Banken und Sparkassen die Erhöhung bei bereits bestehenden P-Konten wieder automatisch berücksichtigen werden. Der Grundfreibetrag für das P-Konto steigt auf 1.178,59 € (bisher 1.133,80 €) für den Kontoinhaber, für dessen ersten Unterhaltsberechtigten auf 443,57 € (alt 426,71 €) und für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten auf 247,12 € (alt 237,73 €).

https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/wp-content/uploads/Pfändungstabelle-2019.pdf und  https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-pfaendungstabelle-im-bundesgesetzblatt-veroeffentlicht/

 

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