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Ausmaß und Auswirkung von Energiearmut


21. Mai 2019 |

Im Jahr 2017 gab es bundesweit 343.865 Stromsperren, in NRW allein 98.177. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor. Der Preis für eine Kilowattstunde Strom ist danach zwischen 2008 und 2018 um 39,69 % gestiegen (von 21.39 ct auf 29,88 ct). Die Pauschale in den Regelsätzen ist aber nicht entsprechend angepasst worden. Die Bundesregierung rechtfertigt dieses System damit, dass „die dem Regelbedarf zugrundeliegenden regelbedarfsrelevanten Ausgaben für Strom jährlich im Rahmen des Mischindex fortgeschrieben“ würden. Gegen drohende Stromsperren könnten „Darlehen und im Ausnahmefall auch Zuschüsse“ helfen. Eine Unterstützung sei auch bei Personen möglich, die ansonsten keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII hätten. Zudem könnten Leistungen unmittelbar an den Energieversorger erbracht werden.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/088/1908879.pdf

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