Der Bundestag hat das sogenannte „Starke-Familien-Gesetz“ verabschiedet, mit dem u.a. der Kinderzuschlag neu geregelt wird. Zum 1. Juli 2019 wird der Kinderzuschlag von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht. Das Antragsverfahren wird vereinfacht. Zum 1. Januar 2020 sollen u.a. die oberen Einkommensgrenzen entfallen. Für Geringverdiener*innen, deren Einkommen bis zu 100 Euro unter der SGB II-Einkommensschwelle liegt, wird ein erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag geschaffen. Damit sollen Familien, die in verdeckter Armut leben, erreicht und unterstützt werden.
Im Bereich Bildung und Teilhabe entfällt der Eigenbeitrag einkommensschwacher Familien am gemeinschaftlichen Mittagessen ihrer Kinder in Schule oder KiTa. Das „Schulstarterpaket“ wird von 100 Euro auf 150 Euro aufgestockt.
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz voraussichtlich am 12.04.2019 zu.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw12-de-starke-familien-gesetz-628892