Die Arbeitsagentur beteiligt sich an Weiterbildungskosten und verstärkt die Weiterbildungsberatung für alle Beschäftigten. Arbeitslose sollen durch das Gesetz leichter Arbeitslosengeld I beziehen können. Sie sollen künftig dafür innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben müssen. Heute sind es mindestens 12 Monate in den vergangenen 24 Monaten. Diese Neuregelung soll ab dem 01.01.2020 gelten. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird ab dem 01. 01.2019 von 3,0 auf 2,5 Prozent gesenkt. Das Gesetz beinhaltet eine Senkung um 0,4 Prozent-punkte. Weitere 0,1 Prozentpunkte werden durch Rechtsverordnung befristet bis 2022 reduziert.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/qualifizieren-fuer-den-digitalen-wandel-1523718