Zum 01.01.2019 wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nunmehr umgesetzt. Neben „männlich“ und „weiblich“ ist im Geburtenregister künftig auch die Option „divers“ für intersexuelle Menschen möglich.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mehr-rechte-fuer-intergeschlechtliche-personen-1560304
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