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Mietpreisbremse beschlossen


19. Dez. 2018 |

Die Regelungen der Mietpreisbremse werden laut Bundesregierung mit dem nun vom Bundestag beschlossenen Mietrechtsanpassungsgesetz ab Januar 2019 „transparenter und wirksamer“. Vermieter müssten Mieter*innen künftig vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert und schriftlich darüber informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt, wenn sie eine deutlich höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Die Rückforderung zu viel gezahlter Miete sei vereinfacht, die Umlage der Modernisierungskosten werde für zunächst fünf Jahre von elf auf acht Prozent pro Jahr gesenkt und das „Herausmodernisieren“ werde mit einer „hohen“ Geldbuße geahndet. Der Paritätische hält die Regelungen nach wie vor für unzureichend.

https://mieterschutz.bund.de/WebS/MPB/DE/Home/home_node.html https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/mietpreisbremse-paritaetischer-fordert-nachbesserungen-an-mietrechtsanpassungsgesetz/

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