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300.000 Euro Bußgeld wegen unzulässiger Telefonwerbung für Energielieferverträge


19. Dez. 2018 |

Die Bundesnetzagentur hat gegen die ENERGYsparks GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung das „höchstmögliche“ Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. Über 6.000 Verbraucher*innen hätten sich über das Unternehmen beschwert, das für einen Wechsel des Strom- bzw. Gasversorgers geworben habe. Die Anrufe erfolgten ohne die Zustimmung der Betroffenen und seien daher rechtswidrig. Zudem seien die Anrufer gegenüber den Verbraucher*innen äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend aufgetreten. Die Geldbußen seien noch nicht rechtskräftig.

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/20181210_Telefonwerbung.html

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