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Bundesrat fordert Schutz vor ordentlicher Kündigung nach Begleichung von Mietschulden


21. Nov. 2018 |

In seiner Stellungnahme zum Mietrechtsanpassungsgesetzentwurf der Bundesregierung bittet der Bundesrat zu prüfen, wie die Schlechterstellung von Mieterinnen und Mietern nach Begleichung ihrer Mietschulden bei einer ordentlichen Kündigung gegenüber einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs beseitigt werden kann. Der BGH hatte zuletzt entschieden, dass eine mit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses verbundene ordentliche Kündigung bestehen bleiben könne, auch wenn durch eine Schonfristzahlung die fristlose Kündigung unwirksam werde. Die Bundesregierung sichert eine Prüfung dieser Frage zu, lehnt allerdings die Aufnahme von Schutzregelungen in dem laufenden Gesetzesprojekt ab. Die Verbesserungen bei der Mietpreisbremse seien vorrangig zu regeln. (Siehe auch unter Gerichtsentscheidungen BGH vom 19.09.2018.)

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/054/1905415.pdf

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