Spielsüchtige in Nordrhein-Westfalen haben nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kein Recht auf ein freiwilliges Hausverbot in Spielhallen. Dafür fehle die gesetzliche Grundlage. Mehr dazu im Newsletter der Schuldnerhilfe Essen:
https://www.schuldnerhilfe.de/fileadmin/media/ueber_uns/pressemitteilungen/Newsletter_fairplay_07-2018_.pdf
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