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Löschung von Schufa-Daten


19. Sep. 2018 |

Aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich Auskunfteien in ihren Verhaltensrichtlinien auf Speicherfristen geeinigt und diese mit den Landesdatenschutzbehörden abgestimmt. Auch weiterhin werden bis zum Ende der jeweiligen Frist erledigte Forderungen oder Merkmale gespeichert. Der Löschungszeitpunkt für erledigte Kredite, beendete Insolvenzverfahren oder erteilte Restschuldbefreiungen beträgt 3 Jahre. Die bisherige Löschung zum Jahresende wird allerdings durch eine tagesaktuelle Löschung ersetzt. Damit kann sich im Einzelfall die Löschungsfrist erheblich verkürzen.

https://www.schufa.de/de/ueber-uns/daten-scoring/verhaltensregeln-loeschfristen/verhaltensregeln-loeschfristen.jsp

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