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Restschuldbefreiung – Verkürzung der Verfahrensdauer 2


19. Juli 2018 |

Die bei der letzten InsO-Reform eingeführte vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren, sofern 35% der Forderungen zuzüglich Verfahrenskosten beglichen werden, sollte einer Evaluierung zum 30.06.18 unterzogen werden. Zwar ist der Bericht noch nicht veröffentlicht, es wird aber davon ausgegangen, dass die Erfolgsquote noch deutlich unter den vom Inkassounternehmen Crif-Bürgel Anfang des Jahres angenommen 8% liegt. Quelle: Kai Henning Inso-Newsletter 6-18

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