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AG Neustadt a.d.W.: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags aufgrund beruflicher Fahrtkosten


19. März 2018 |

Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat einem Schuldner auf Antrag den unpfändbaren Anteil seines Arbeitseinkommens gemäß § 850f Absatz 1 Buchstabe b ZPO https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850f.html mit der Begründung erhöht, dass die Aufwendungen für die täglichen Fahrtkosten bereits ab 20 km einfacher Wegstrecke als außergewöhnliche Belastung zu werten sind. In dieser Entscheidung setzt sich das Gericht auch damit auseinander, wann die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gegenüber dem eigenen Auto zumutbar wäre, um die Arbeitsstelle erreichen zu können. Quelle: infodienst.schuldnerberatung.de

https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/wp-content/uploads/AG-Neustadt-850f-Abs-1b-berufliche-Mehraufwendungen-bei-mehr-als-20km-Fahrtweg_-anonym.pdf