Die Regelbedarfe im SGB II und SGB XII betragen ab Januar 2018: Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 416 Euro – Regelbedarfsstufe 1 (RBS 1); für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: 374 Euro (RBS 2); für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 332 Euro (RBS 3 im SGB II – im SGB XII gilt diese RBS für Erwachsene, die in stationären Einrichtungen leben); für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 316 Euro; für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 296 Euro; für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 240 Euro.
Pressemitteilung BMAS vom 14.12.2017