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Neu: Informationen zum Schuldnerschutz bei Kontopfändungen durch öffentliche Gläubiger


04. Dez. 2017 |

Die Verbraucherzentrale NRW und die AG SBV haben das Informationsblatt zur Kontenpfändung durch öffentliche Gläubiger aktualisiert. Unter den Gläubigern stellen öffentliche Gläubiger wie z.B. Finanzamt, Stadtkasse, Hauptzollamt eine besondere Gruppe dar. Bei einer Kontenpfändung ist es immer unerlässlich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass öffentliche Gläubiger in eigener Zuständigkeit pfänden. Was hierbei zu beachten ist, wurde jetzt in diesem Informationsblatt mit dem Stand 09/2017 zusammengestellt.
Informationen zum Schuldnerschutz bei Kontopfändungen durch öffentliche Gläubiger