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Arbeitshilfe Ansprüche auf Leistungen der Existenzsicherung für Unionsbürger*innen


18. Sep. 2017 |

Die Arbeitshilfe des Paritätischen zu den Ansprüchen auf Leistungen der Existenzsicherung für Unionsbürger*innen ist aktualisiert (Autor: Claudius Voigt, GGUA Flüchtlingshilfe). Die Neuauflage ist eine Reaktion auf die Gesetzesverschärfungen, die seit dem 29.12.2016 einen Leistungsausschluss bestimmter Personengruppen von den existenzsichernden Leistungen des SGB II und XII vorsehen. Die Arbeitshilfe vermittelt einen Überblick über die neue Rechtslage und gibt Berater*innen Hilfestellung, wie sie die Betroffenen dabei unterstützen können, ihre Ansprüche durchzusetzen. Ergänzend folgt im Thomé-Newsletter ein Hinweis zur Rechtsprechung des BSG vom 30.08.2017, wonach die Exkludierten einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII haben können.

Arbeitshilfe Sozialleistungen für EU-Bürger*innen Thomé-Newsletter 32 vom 10.09.17