Am 29. Juni hat der Bundestag die Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (2016/97) in nationales Recht beschlossen. Verbände kritisieren u.a., dass Restschuldversicherungen weiterhin zusammen mit einem Kredit verkauft werden können. Banken müssten ihre Kunden lediglich nach einer Woche noch einmal über das schon bestehende Widerrufsrecht belehren (§ 7a Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz, in Artikel 3 des Versicherungsvertriebgesetzes).
Versicherungsvertriebgesetz Pressemitteilung VZ Bund